2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Definitionen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot oder jeder schriftliche Kostenvoranschlag an den Auftraggeber für die Lieferung von Produkten und/oder die Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer.

3. Auftragnehmer: Der Anbieter von Produkten an den Kunden oder der Auftragnehmer, der die Arbeiten durch andere selbständig oder unter seiner Leitung ausführen lässt, im Folgenden: DeWarmte.

4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt.

5. Auftraggeber: Verbraucher, der mit dem Auftragnehmer einen Vertrag (im Fernabsatz) abschließt.

6. Arbeiten: Die von DeWarmte angebotenen Tätigkeiten sind u.a. die Montage, Installation und Wartung einschließlich Reparatur von Wärmepumpen und verwandten Produkten.

7. Vertrag: Der Vertrag, mit dem sich DeWarmte gegenüber dem Kunden verpflichtet, ein Werk materieller Art außerhalb der Beschäftigung gegen einen vom Kunden zu zahlenden Geldpreis zu realisieren und zu liefern, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ein untrennbares Ganzes bilden, einschließlich eines Vertrags über die Durchführung von Wartungsarbeiten.

8. Abonnement: der (Service- und Wartungs-) Vertrag oder das Abonnement zwischen dem Kunden und DeWarmte, das den Auftragnehmer verpflichtet, die Wartung durchzuführen und Störungen gemäß der zum Abonnement gehörenden Beschreibung zu beheben.

9. Installateur: Installationsunternehmen/Installateur.

10. Wartung: Die Durchführung von Wartungsarbeiten an einem Gerät und/oder einer Peripherieeinrichtung, die für die Sicherheit und das ungestörte Funktionieren des Geräts erforderlich sind, gemäß der Beschreibung, die dem Abonnement beiliegt.

11. Funktionsstörung: ein Defekt des Geräts und/oder der Peripheriegeräte oder eines Teils davon, der ihr einwandfreies Funktionieren verhindert.

12. Service: die Gesamtheit der Maßnahmen zur Durchführung von Wartungsarbeiten und zur Behebung von Störungen gemäß der dem Abonnement beigefügten Beschreibung.

13. Materialkosten: Kosten, die dem Kunden für nicht im Abonnement enthaltenes Material in Rechnung gestellt werden.

14. Gerät: ein Gerät, bei dem es sich u. a. um eine Wärmepumpe handelt.

15. Peripheriegeräte und Installationskomponenten: Unter Peripheriegeräten und Installationskomponenten, die im Kaufvertrag erwähnt werden, sind die folgenden Geräte oder Komponenten zu verstehen, die nicht zum Gerät gehören: der Thermostat, die zum Ganzen gehörenden Rohrleitungssysteme und der Thermostat ohne Markenzeichen.

16. Produkte: Bei den vom Auftragnehmer verkauften Produkten handelt es sich um Wärmepumpen und alle dazugehörigen Artikel.

17. Anwendung: die (Web-)Anwendung, die der Kunde nutzen kann.

18. Mitgliedschaft: die Vereinbarung über die Nutzung der Anwendung.

9. Full-Service: Servicebedingungen werden bis zum Installationsdatum 16-09-2024 gewährt. Die Bedingungen entsprechen dem „Paket Wartung & Service“. Die Bedingungen des „Pakets Wartung & Service“ sind auf der Website von DeWarmte verfügbar. Die maximale Dauer des Full-Service beträgt 2 Jahre nach dem Installationsdatum.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von DeWarmte, jeden Vertrag zwischen DeWarmte und dem Kunden und jede von DeWarmte angebotene Arbeit.

2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrages werden dem Kunden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird DeWarmte dem Kunden mitteilen, wie er die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.

3. Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich nicht möglich. In Ausnahmefällen kann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit DeWarmte vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte Folgeaufträge und zukünftige Aufträge des Auftraggebers.

5. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung hat (haben).

6. Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, werden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erläutert.

7. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf sie/ihn zu verstehen, wenn und soweit dies zutrifft.

Artikel 3 – Das Angebot

1. Alle Angebote von DeWarmte sind freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.

2. Die DeWarmte ist an ein Angebot nur gebunden, wenn der Kunde die Annahme des Angebots innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt. Die DeWarmte hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Kunden aus einem für die DeWarmte begründeten Grund abzulehnen.

3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Arbeiten. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Kunden eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können DeWarmte nicht binden. Abbildungen und/oder spezifische Daten (insbesondere gezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Modelle, Beispiele von Unterlagen sowie Angaben zu Farben, Kapazitäten, Funktionalitäten, Abmessungen und anderen Beschreibungen in Skizzen, Zeichnungen, Broschüren, Werbematerialien) im Angebot sind nur ein Hinweis und können keinen Grund für eine Entschädigung oder Auflösung des Vertrags darstellen. Geringfügige, in der Branche zulässige Abweichungen sind zulässig und stellen keinen Grund für die Auflösung des Vertrages dar.

4. Wenn das Angebot auf Angaben des Kunden beruht und sich diese Angaben, z.B. nach einer Ortsbesichtigung, als unvollständig und/oder unrichtig erweisen oder sich diese Angaben nachträglich ändern, ist DeWarmte berechtigt, die im Angebot genannten Tarife, Lieferfristen und/oder Preise anzupassen. Der Kunde ist verpflichtet, die geänderten Umstände zu akzeptieren und die auferlegten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

5. Die im Angebot genannten Berechnungen und Einsparungen in Bezug auf die erwartete Rendite werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten berechnet. Bei dieser Berechnung handelt es sich stets um einen Hinweis, aus dem keine Rechte oder Erwartungen abgeleitet werden können.

6. Die Angebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge oder Nachbestellungen.

7. Die im Angebot von DeWarmte angegebenen Lieferfristen, -termine und -stunden sind Richtwerte und geben dem Kunden bei Überschreitung kein Recht auf Auflösung oder Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet DeWarmte nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.

Artikel 4 – Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag von DeWarmte annimmt, indem er ein unterschriebenes Exemplar in digitaler Form an DeWarmte zurücksendet. Oder indem er das Angebot oder die Offerte auf einem anderen digitalen Weg annimmt.

2. Hat der Kunde das Angebot durch Erteilung eines Auftrages an DeWarmte angenommen, wird DeWarmte den Auftrag des Kunden schriftlich per E-Mail bestätigen. Jedes Angebot ist maximal 14 Tage gültig (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart), danach ist DeWarmte nicht mehr an ein Angebot gebunden.

3. DeWarmte ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Kunde kann aus einem solchen Irrtum oder Schreibfehler keine Rechte herleiten.

4. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es von DeWarmte schriftlich an den Kunden gerichtet wird. Das Angebot verfällt, wenn das Produkt oder die Aktivitäten, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar sind.

5. DeWarmte hat das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Kunden aus einem für DeWarmte begründeten Grund abzulehnen.

6. Wenn mehrere Kunden gemeinsam einen Vertrag mit DeWarmte abschließen, haftet jeder Kunde gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen jedes Kunden und der Kunden gemeinsam.

Artikel 5 – Dauer des Vertrages

1. Der Vertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und endet mit der Beendigung des Auftrags, der Lieferung des Produkts.

2. Jede Partei kann den Vertrag wegen zurechenbarer Nichterfüllung auflösen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wurde und sie diese nicht zurechenbar erfüllt. Dies gilt auch für die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden.

3. DeWarmte hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn sich bei der Inspektion des Standorts herausstellt, dass das Angebot auf Informationen beruht, die sich als unvollständig und/oder falsch erweisen.

4. Sowohl der Kunde als auch die DeWarmte können den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn eine der Parteien in Zahlungsschwierigkeiten gerät, der Konkurs beantragt wird oder das betreffende Unternehmen in Liquidation gerät. Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist DeWarmte niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten und/oder Schadenersatz zu leisten. DeWarmte ist berechtigt, noch nicht bezahlte Waren zurückzunehmen und behält sich dabei das Recht vor, vom Kunden zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen. 

Artikel 6 – Rücktritt vom Vertrag

(1) Bei einem außerhalb des Verkaufsgebiets oder im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag muss der Verbraucher keine Rücktrittskosten zahlen, wenn er von seinem Rücktrittsrecht in Bezug auf den Auftrag zur Installation der Produkte Gebrauch macht, wie es das Gesetz für diese Verkaufsmethode vorsieht. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, hat bis zu 14 Tage nach der Installation der Produkte das Recht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde, der Verbraucher ist, ist jedoch verpflichtet, die Kosten für die Installation der Produkte, die Abschreibungskosten in Höhe von 30 % auf die installierten Produkte und die Umzugskosten in Höhe von 200 € (ohne MwSt.) pro Stunde an DeWarmte zu zahlen. Für die Berechnungen sind die Zeitaufzeichnungen von DeWarmte maßgeblich.

2. Wenn der Kunde den Vertrag nach 14 Tagen, aber vor dem geplanten Installationstermin storniert, gelten die folgenden Bedingungen:

Stornierung nach 14 Tagen: 250 €.

Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem (ersten) Installationstermin: € 500

Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor dem (ersten) Installationstermin: 1500 €.

Wird der Montagetermin auf Wunsch des Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, bleibt der ursprünglich vereinbarte Montagetermin für die Ermittlung etwaiger Stornierungskosten maßgeblich. Eine Terminverschiebung entbindet den Kunden daher nicht von diesen Bedingungen. Bei einer Terminverschiebung auf eine frühere Uhrzeit ist der neue Termin maßgebend.

3. Speziell für den Kunden bestellte oder angefertigte Teile können nicht kostenlos storniert werden. Die Kosten dafür werden bei der Stornierung in voller Höhe in Rechnung gestellt, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

(4) Wenn die Produkte zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits geliefert wurden, gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten des Kunden. Die zurückgesandten Produkte müssen sich in ihrem ursprünglichen Zustand befinden und unbeschädigt sein. Ist dies nicht der Fall, können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

Artikel 7 – Zusätzliche und weniger Arbeiten und Änderungen

1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss oder dass auf Wunsch des Kunden weitere Arbeiten erforderlich sind, um das vom Kunden gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Kunde verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten Tarif zu bezahlen. DeWarmte ist nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen und kann vom Kunden verlangen, zu diesem Zweck einen Zusatzvertrag abzuschließen.

2. Wurde für die Arbeiten ein Festpreis vereinbart, wird DeWarmte den Kunden über die zusätzlichen Kosten und/oder finanziellen Folgen der zusätzlichen Arbeiten informieren.

3. Wenn und soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen ein Festpreis vereinbart wurde und die Erbringung dieser Leistungen zu zusätzlichen Leistungen führt, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können, oder der Preis infolge unrichtiger Angaben des Kunden, die für die Preisermittlung relevant sind, erhöht werden muss (es sei denn, DeWarmte hätte die Unrichtigkeit der Angaben vor der Preisermittlung erkennen müssen), ist DeWarmte berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Kunden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Bei versteckten Mängeln oder zumindest unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. Asbest und Holzfäule, ist DeWarmte berechtigt, Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Umstände zu einem Mehraufwand führen. Bei Vorhandensein von Asbest ist die DeWarmte berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und erst dann wieder aufzunehmen, wenn der Asbest nachweislich entfernt ist.

5. Preisänderungen infolge von Vertragsänderungen oder aufgrund von Gesetzen und Vorschriften müssen vom Auftraggeber erstattet werden.

Artikel 8 – Preise und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und andere Abgaben. Für Verbraucher sind die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Wenn DeWarmte den Auftrag (teilweise) am Ort des Auftraggebers ausführt, werden dafür zusätzliche Kosten (Reise-, Anfahrts-, Park- und Übernachtungskosten) in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart. Für Arbeiten, die auf Wunsch des Auftraggebers in dringenden Fällen oder außerhalb der Geschäftszeiten ausgeführt werden (sollen), kann ebenfalls ein Zuschlag berechnet werden, wie im Angebot und/oder Vertrag vereinbart. Wenn Sachen versandt werden müssen, zahlt der Auftraggeber dafür zusätzliche Kosten.

2. Der Auftraggeber kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Handelt es sich bei dem angegebenen Preis um einen Richtpreis, so kann dieser Richtpreis während der Durchführung des Vertrages angepasst werden, es sei denn, DeWarmte hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Überschreitung hingewiesen und ihm die Möglichkeit gegeben, die Arbeiten noch zu begrenzen oder zu vereinfachen. DeWarmte wird im Rahmen des Zumutbaren an der Begrenzung oder Vereinfachung mitwirken. Dies gilt auch, wenn der Preis von der voraussichtlichen Dauer der Ausführung der Arbeiten abhängt.

3. Treten für DeWarmte zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (bzw. des Angebots) und der Ausführung des Vertrags (bzw. des Angebots) (kosten-)preiserhöhende Umstände aufgrund von Gesetzen und Verordnungen, Preisänderungen bei den von DeWarmte beauftragten Dritten oder Lieferanten oder Preisänderungen bei den benötigten Halbzeugen, Materialien, Teilen oder Währungsschwankungen, Ein- und Ausfuhrzöllen (im In- und Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten, Löhnen, Arbeitgeberbeiträgen und/oder (Sozial-)Versicherungsprämien etc. ein, ist DeWarmte berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. das Honorar entsprechend zu erhöhen und dem Kunden zu berechnen, ist DeWarmte berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. das Honorar entsprechend zu erhöhen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist zu leisten, bevor die DeWarmte mit der Ausführung des Vertrags beginnt. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Materialkosten im Voraus zu bezahlen.

5. Besteht eine periodische Zahlungsverpflichtung des Kunden, so ist DeWarmte berechtigt, die geltenden Preise und Tarife (nur) nach Maßgabe des Vertrages schriftlich anzupassen, wobei eine Frist von mindestens 3 Monaten ab Vertragsschluss einzuhalten ist, in der sich die Preise nicht erhöhen. Im Falle von Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss ist der Kunde berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Wenn der Kunde die DeWarmte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung darüber informiert hat, dass er von seinem Recht auf Vertragsauflösung Gebrauch machen möchte, kann die DeWarmte berechtigterweise davon ausgehen, dass der Kunde der Preisänderung zugestimmt hat.

6. Wenn eine Leckage auftritt, deren Ursache nicht das Gerät ist, ist DeWarmte berechtigt, zusätzliche Kosten im Rahmen einer Untersuchung der Ursache dieser Leckage in Rechnung zu stellen.

7. Die DeWarmte ist berechtigt, etwaige Baukosten, worunter auch Kosten für Betonbohrungen und Anstriche zu verstehen sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag innerhalb der letzten Zahlungsfrist von 7 Tagen zu zahlen.

9. Der Kunde hat diese Kosten pauschal ohne Aufschub, Abzug und/oder Verrechnung auf das ihm bekannt gegebene Konto der DeWarmte zu zahlen. Der Kunde kann nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von DeWarmte eine weitere Frist für die Zahlung des geschuldeten Betrags vereinbaren.

10. DeWarmte ist berechtigt, alle vom Kunden bereits gezahlten Beträge auf die vom Kunden geschuldete (ausstehende) Vergütung anzurechnen.

11. Besteht zwischen den Parteien Streit über die Anzahl der aufgewendeten und/oder in Rechnung gestellten Stunden, so sind die (Zeit-)Aufzeichnungen (Arbeitsaufträge) der DeWarmte verbindlich, es sei denn, der Kunde weist mit einem überzeugenden Gegenbeweis das Gegenteil nach.

12. Wenn und soweit bei der Durchführung des Vertrages zusätzliche Kosten entstehen und/oder ein (nach Ansicht von DeWarmte) erhöhtes Risiko besteht, hat der Kunde dafür einen Aufpreis zu zahlen.

13. Preise und Tarife des Abonnements (Wartung), sofern nicht schriftlich anders angegeben, pro Monat oder pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer im Lastschriftverfahren.

14. Die Reisezeit wird ab der Büroadresse von DeWarmte oder der Geschäftsadresse des von DeWarmte beauftragten Technikers/Installateurs berechnet.

15. Die Tarife des Abonnements können von DeWarmte geändert werden.

Die Änderungen treten erstmals 30 Tage nach dem Tag der Bekanntgabe der Änderungen in Kraft, es sei denn, in der Bekanntgabe wird ein späteres Datum des Inkrafttretens angegeben. Die Änderungen gelten auch für bereits bestehende Abonnements.

Eine Mitteilung, die mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung auf der DeWarmte-Website veröffentlicht wird, gilt als Ankündigung. Die geänderten Tarife und/oder Bedingungen liegen bei DeWarmte zur Einsichtnahme (digital) aus und können dort kostenlos bezogen werden. Das Abonnement wird dann stillschweigend entsprechend der Änderung fortgesetzt.

Der Kunde, der nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zahlung leistet, erklärt sich mit den dann geltenden geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Wenn der Kunde eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der Tarife nicht akzeptieren möchte, kann er das Abonnement innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der neuen Bedingungen schriftlich kündigen.

Die im Rahmen des Abonnements zu zahlenden Gebühren und Tarife können von DeWarmte erhöht werden. Gesetzliche Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder staatlich verordnete Erhöhungen gelten nicht als Tariferhöhungen.

Wenn DeWarmte eine Tariferhöhung festlegt, die über den nationalen Branchenindex – die Indexierung auf der Grundlage der Tabelle der regulären Löhne im Bau- und Installationsgewerbe des CBS – hinausgeht, wird DeWarmte die Erhöhung mindestens 30 Tage vor ihrer Einführung ankündigen.

Artikel 9 – Inkassopolitik

1. Der Kunde erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Mahnung, um seiner Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen, mit Angabe der außergerichtlichen Kosten, wenn er seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug gerät.

2. Ab dem Datum, an dem der Kunde in Verzug ist, wird DeWarmte, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und eine Vergütung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fordern, die gemäß der Staffelung der Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012 zu berechnen ist.

3. Wenn DeWarmte mehr oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten entschädigungsfähig. Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

4. Wenn der Kunde nicht vollständig zahlt (wenn der Kunde in Verzug ist), ist DeWarmte berechtigt, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung bei DeWarmte eingegangen ist oder der Kunde eine angemessene Sicherheit dafür geleistet hat.

5. Auch wenn DeWarmte, bevor der Kunde in Zahlungsverzug gerät, berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, ist DeWarmte berechtigt, den Vertrag ohne schriftliche Erklärung oder gerichtliche Intervention aufzulösen.

Artikel 10 – Eigentumsvorbehalt

1. Alle von DeWarmte gelieferten Waren bleiben das Eigentum von DeWarmte, bis der Kunde alle nachstehenden Verpflichtungen aus allen mit DeWarmte geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten, solange das Eigentum noch nicht vollständig übertragen ist.

3. Greifen Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu oder wollen sie Rechte daran begründen oder geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, DeWarmte hiervon so schnell wie möglich zu unterrichten.

4. Für den Fall, dass die DeWarmte von ihren in diesem Artikel genannten Eigentumsrechten Gebrauch machen will, erklärt sich der Kunde hiermit bedingungslos und unwiderruflich damit einverstanden und ermächtigt die DeWarmte oder von ihr zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum der DeWarmte befindet, und diese Waren zurückzunehmen.

5. DeWarmte ist berechtigt, die vom Kunden gekaufte(n) Ware(n) zurückzubehalten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist, trotz einer Verpflichtung des Kunden zur Übergabe oder Herausgabe. Nachdem der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird sich DeWarmte bemühen, die gekauften Produkte so schnell wie möglich an den Kunden zu liefern.

6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden und werden vom Kunden auf erste Aufforderung hin an DeWarmte erstattet.

Artikel 11 – Untersuchung, Reklamationen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und die Produkte nur insoweit auszupacken oder zu benutzen, als dies für die Beurteilung, ob er das Produkt behält, erforderlich ist. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die gelieferten Produkte in Qualität und Quantität dem Vertrag entsprechen und ob die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, zu prüfen und sich zu informieren, wie das Produkt zu verwenden ist, und, im Falle der persönlichen Verwendung, das Produkt gemäß der Bedienungsanleitung zu testen. DeWarmte übernimmt keine Haftung für eine unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden.

3. Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen DeWarmte nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat hierfür eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach Lieferung gemeldet werden. Wird das Produkt durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden beschädigt, so haftet der Kunde für eine etwaige Wertminderung des Produktes.

4. Bei rechtzeitiger Beanstandung gemäß vorstehendem Absatz bleibt der Kunde verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Will der Kunde mangelhafte Ware zurücksenden, so geschieht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DeWarmte in der von DeWarmte angegebenen Weise.

5. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

6. DeWarmte ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird.

7. Rückerstattungen an den Kunden werden so schnell wie möglich bearbeitet, die Zahlung kann jedoch bis zu 90 Tage nach Erhalt der Rücksendung dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.

8. Macht der Kunde von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder ausstehende Rechnungen zu verrechnen.

9. Wenn die Lieferung nicht vollständig ist und/oder ein oder mehrere Produkte fehlen und dies der DeWarmte zuzuschreiben ist, wird die DeWarmte nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Kunden das/die fehlende(n) Produkt(e) versenden oder die verbleibende Bestellung stornieren. Der Erhalt der Produkte ist in dieser Hinsicht maßgeblich. Schäden, die dem Kunden aufgrund des (abweichenden) Lieferumfangs entstehen, können von DeWarmte nicht ersetzt werden.

Artikel 12 – Garantie

1. DeWarmte garantiert, dass die ausgeführten Produkte und Arbeiten dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

2. Für die gelieferten Produkte gilt eine Garantie von 24 Monaten, für den Kompressor gilt eine Garantie von 36 Monaten.

3. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die während der Garantiezeit auftreten, sofern diese Mängel auf Material- oder Herstellungs- und/oder Konstruktionsfehlern beruhen, die von DeWarmte zu beurteilen sind. Bei Auftreten solcher Mängel werden die betreffenden Teile kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit. Ausgenommen von der Garantie sind sogenannte Verschleißteile, einschließlich (Glas-)Sicherungen und Anoden. Arbeitskosten werden nicht erstattet.

4. Defekte Teile müssen an DeWarmte BV zurückgeschickt werden, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, und gehen in das Eigentum von DeWarmte BV über.

5. Arbeits- und Anfahrtskosten für Reparaturen im Rahmen der Garantie werden in Rechnung gestellt.

6. Wenn vereinbart, beträgt die Garantiezeit für die Installation (Teile) 1 Jahr.

Artikel 13 – Ausführung der Arbeiten

(1) DeWarmte wird sich bemühen, den Vertrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, die von einem guten Auftragnehmer erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Ausführung ausgeführt, es sei denn, dass ein im Einzelnen beschriebenes Ergebnis ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die DeWarmte gewährleistet in keinem Fall, dass die erbrachten Leistungen und/oder die von ihr gelieferten Gegenstände für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind.

2. Die DeWarmte ist bei der Ausführung der Arbeiten nicht verpflichtet, Anweisungen des Kunden zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten verändern. Entsteht durch die Weisungen ein Mehraufwand für die DeWarmte, ist der Kunde verpflichtet, die Mehr- oder Zusatzkosten entsprechend zu vergüten. Alle Anweisungen, Weisungen, Ratschläge usw. gelten als mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erteilt, wenn sie von Mitarbeitern, Untergebenen und/oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilt wurden. Schäden, die sich aus einer unbefugten oder auftragsfremden Erteilung dieser Anweisungen usw. ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

3. DeWarmte holt keine Genehmigungen oder andere Dokumente und Zustimmungen ein, die von staatlichen oder anderen Stellen vorgeschrieben sind oder nicht. Der Kunde ist für die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Genehmigungen und/oder Zustimmungen verantwortlich. Schäden und/oder Verzögerungen, die sich aus dem Fehlen dieser Genehmigungen oder Zustimmungen ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. Der Kunde entschädigt die DeWarmte ausdrücklich für alle (Folge-)Schäden, die aus dem Fehlen von Genehmigungen und Zustimmungen resultieren. Die DeWarmte wird den (Folge-)Schaden dem Kunden in Rechnung stellen, der verpflichtet ist, der DeWarmte den Schaden zu ersetzen.

4. DeWarmte ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Durchführung der Arbeiten zu beauftragen.

5. Die DeWarmte ist berechtigt, mit ihrem Unternehmen zu werben, wenn sie auf dem Gelände des Kunden tätig ist.

6. Werden die Arbeiten auf Wunsch des Kunden eingestellt, so ist der Kunde verpflichtet, auf erstes Anfordern der DeWarmte die sofort fällige Vergütung für die bereits geleisteten Arbeiten und die bis dahin entstandenen Kosten zu zahlen. Darüber hinaus ist die DeWarmte berechtigt, alle ihr durch die Unterbrechung entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen (dazu gehören auch reservierte Stunden).

7. DeWarmte verwendet eigene Werkzeuge und Materialien zur Installation.

8. Der Auftraggeber muss nach Inbetriebnahme prüfen, ob das System wie gewünscht funktioniert.

9. Während der Arbeiten muss der Auftraggeber oder ein volljähriger Bevollmächtigter anwesend sein.

10. Ist niemand zum vereinbarten Termin anwesend, wird eine Pauschale von 500 € fällig.

Artikel 14 – (Ab-)Lieferung

1. Wird der Beginn, die Durchführung oder (Ab-)Lieferung der Arbeiten verzögert, etwa weil der Auftraggeber Informationen nicht oder nicht rechtzeitig liefert, nicht ausreichend mitwirkt, eine (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei DeWarmte eingeht oder andere Umstände vorliegen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, so ist DeWarmte berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Alle vereinbarten (Ab-)Lieferfristen gelten nie als verbindlich. Der Auftraggeber muss DeWarmte schriftlich in Verzug setzen. In keinem Fall gelten die angegebenen Fristen als verbindlich.

2. Sämtliche Schäden und Folgekosten infolge einer durch die in Absatz 1 genannten Umstände verursachten Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers und können diesem von DeWarmte in Rechnung gestellt werden.

3. Versand und/oder Transport der bestellten Waren erfolgt in der von DeWarmte gewählten Weise, jedoch auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den vereinbarten Ort geht die gelieferte Sache in das Risiko des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von DeWarmte die Lieferung entgegenzunehmen. Die Annahme der Waren durch den Auftraggeber gilt als Nachweis, dass die Waren in gutem Zustand empfangen wurden, sofern nicht ausdrücklich ein Schaden auf dem Lieferschein vermerkt wurde.

4. Bei einer stufenweisen Ausführung oder wenn der Auftraggeber eine Freigabe erteilen muss, ist DeWarmte berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen, bis der Auftraggeber seine Freigabe erteilt hat. Die Frist für die Freigabe beträgt maximal 14 Kalendertage. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Freigabe, gilt die Leistung als stillschweigend genehmigt.

5. DeWarmte bemüht sich, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist fertigzustellen, soweit dies vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann.

6. Als „Werktage“ gelten alle nutzbaren Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden.

7. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für Verwaltung, Nutzung und Wartung der durch DeWarmte erbrachten oder gelieferten Leistungen.

8. Gibt DeWarmte an, dass die Arbeit zur Abnahme bereit ist, und prüft oder übernimmt der Auftraggeber die Arbeit nicht innerhalb angemessener Frist – sei es ausdrücklich oder stillschweigend durch Ingebrauchnahme, Bearbeitung oder Weiterbearbeitung –, so gilt die Arbeit als stillschweigend abgenommen. Geringfügige Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist behoben werden können, stehen der Abnahme nicht entgegen, sofern sie die Ingebrauchnahme nicht behindern. Nach Unterzeichnung des Arbeitsnachweises gilt die Arbeit als abgenommen.

9. Nach Abnahme geht das Risiko auf den Auftraggeber über. Der Preis bleibt auch bei Untergang oder Verschlechterung der Arbeit infolge eines nicht von DeWarmte zu vertretenden Umstands fällig.

10. DeWarmte haftet nicht für Mängel, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Abnahme vernünftigerweise hätte erkennen müssen – es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DeWarmte.

11. DeWarmte ist berechtigt, die Lieferung und/oder Durchführung der Arbeiten in Teilabschnitten vorzunehmen. Jeder Teilabschnitt kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel 15 – Beratungen

15.1. Wenn beauftragt, kann DeWarmte Beratung, Konzepte, Berichte, Pläne oder Dokumentationen zur Verfügung stellen. Diese sind nicht bindend, sondern rein beratender Natur. DeWarmte wird jedoch ihre Sorgfaltspflichten beachten. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, ob er den Rat befolgt.

15.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Verlangen Vorschläge von DeWarmte zu bewerten. Verzögert sich dadurch die Arbeit, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für alle hierdurch entstehenden Folgen.

15.3. (Nummer ausgelassen in Originalfassung)

15.4. Die Ergebnisse hängen stets von externen Faktoren ab, wie der Qualität, Richtigkeit und rechtzeitigen Bereitstellung der notwendigen Informationen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert deren Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.

15.5. (Nummer ausgelassen in Originalfassung)

15.6. Der Auftraggeber muss DeWarmte vor Beginn der Arbeiten alle relevanten Umstände und Prioritäten schriftlich mitteilen.

Artikel 16 – Bedingungen für den Abschluss eines Abonnements

16.1. Das Gerät und alle zugehörigen Komponenten und Installationen müssen bei Abschluss des Abonnements in einem guten Wartungszustand und funktionsfähig sein – dies wird von DeWarmte bewertet.

16.2. Das Gerät und Zubehör müssen den Vorschriften von DeWarmte entsprechen und fachgerecht angeschlossen sein.

16.3. Vor Beginn des Abonnements kann DeWarmte (nach Rücksprache) das Gerät und Zubehör auf Kosten des (zukünftigen) Auftraggebers überprüfen und gegebenenfalls sanieren.

Artikel 17 – Widerrufsrecht für Abonnement

17.1. Der Auftraggeber kann das Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Hat bereits eine Geräteinspektion stattgefunden, sind die daraus entstandenen Kosten zu erstatten.

17.2. Bereits gezahlte Beträge werden schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf abzüglich etwaiger Inspektionskosten zurückgezahlt.

Artikel 18 – Dauer und Beendigung des Abonnements

18.1. Das Abonnement beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und läuft zwei Jahre, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach verlängert es sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen beendet wird.

18.2. Ein Abonnement muss innerhalb von 2 Monaten nach Installation oder Ablauf des „Full-Service“ abgeschlossen werden. Full-Service gilt nur für Installationen vor dem 16.09.2024.

18.3. Bei Umzug des Auftraggebers endet das Abonnement automatisch am Umzugstag, sofern dies rechtzeitig und schriftlich gemeldet wurde.

18.4. DeWarmte kann das Abonnement jederzeit bei nachweisbarem Vertragsverstoß des Auftraggebers kündigen.

18.5. Der Auftraggeber kann das Abonnement kündigen, wenn DeWarmte nachweislich und zurechenbar ihre Pflichten verletzt (ausgenommen höhere Gewalt).

Artikel 19 – Wartung (Wartungsabonnement)

19.1. Sofern vereinbart, übernimmt DeWarmte Wartung oder Reparatur entsprechend der getroffenen Absprachen. DeWarmte informiert über relevante Umstände bezüglich Wartung oder Verfügbarkeit.

19.2. Mängel oder Störungen müssen schriftlich gemeldet werden. DeWarmte wird diese gemäß Standardverfahren schnellstmöglich beheben, ggf. zunächst mit provisorischen Maßnahmen.

19.3. Der Auftraggeber bleibt trotz Wartungsverpflichtung für den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts verantwortlich.

19.4. Der Auftraggeber muss auf erstes Anfordern mitwirken.

19.5. Wartungstermine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Bei verspäteter Absage fallen Gebühren an. Maßgeblich ist der Kalender von DeWarmte.

19.6. Für Notfallreparaturen wird ein Notfalltarif berechnet.

Artikel 20 – Aussetzung

20.1. DeWarmte kann die Vertragserfüllung aussetzen oder den Vertrag sofort kündigen, wenn:

  • der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt,

  • begründete Zweifel an der Vertragserfüllung bestehen,

  • geforderte Sicherheiten oder Anzahlungen nicht geleistet werden,

  • Umstände eintreten, die eine Vertragserfüllung unzumutbar machen.

20.2. Ist die Kündigung dem Auftraggeber zurechenbar, schuldet dieser Schadenersatz.

20.3. Bei vorzeitiger Kündigung durch DeWarmte (aus Verschulden des Auftraggebers) kann DeWarmte die Arbeiten an Dritte übertragen. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

Artikel 21 – Garantien

21.1. Garantien werden nur schriftlich vereinbart. Sie gelten ausschließlich in dem schriftlich vereinbarten Umfang.

21.2. DeWarmte führt Arbeiten gemäß den branchenüblichen Normen aus. Gegebenenfalls erhaltene Garantien beschränken sich auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und durch Lieferanten bereitgestellt wird. Während der Garantiezeit garantiert DeWarmte eine sachgemäße und übliche Qualität.

21.3. Der Auftraggeber kann sich nur dann auf eine Garantie berufen, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

21.4. Wird eine berechtigte Garantie geltend gemacht, bessert DeWarmte kostenlos nach oder ersetzt das Gelieferte. Für etwaige Zusatzschäden gelten die Bestimmungen zur Haftung. Ist eine Nachbesserung nicht zumutbar, darf der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder Preisnachlass verlangen.

21.5. Die Garantie erlischt bei Fristablauf, unsachgemäßem Gebrauch, eigenmächtigen Änderungen oder unzureichender Wartung durch den Auftraggeber.

21.6. DeWarmte garantiert keine bestimmte Höhe der Energieeinsparung.

21.7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:

  • Feuer, Explosion, Überschwemmung, Blitzschlag, Erdbeben,

  • Vandalismus, Diebstahl, Kriegseinwirkungen,

  • extreme Wetterbedingungen,

  • ungeeignete Reinigungsmittel,

  • ungeeignete Materialien, die der Auftraggeber entgegen dem Rat des Installateurs verlangt hat.

Artikel 22 – Gefahrübergang

Das Risiko für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Verfälschung von Daten, Dokumenten, Software oder Materialien geht auf den Auftraggeber über, sobald diese in dessen Besitz gelangen.

Artikel 23 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

23.1. DeWarmte verarbeitet (personenbezogene) Daten sorgfältig gemäß ihrer Datenschutzerklärung.

23.2. Falls eine vertraglich vereinbarte Datensicherheit vereinbart wurde, gewährleistet DeWarmte ein angemessenes Sicherheitsniveau unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Sensibilität der Daten und Kosten.

Artikel 24 – Höhere Gewalt

24.1. DeWarmte haftet nicht, wenn sie aufgrund höherer Gewalt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

24.2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem:

  • Ausfall oder Pflichtverletzung von Zulieferern,

  • Mängel an Drittmaterialien oder -software,

  • staatliche Maßnahmen,

  • Strom- oder Internetausfall (z. B. durch Cyberangriffe),

  • Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus,

  • Transportprobleme, Krankheit, Streiks,

  • sonstige nicht von DeWarmte zu vertretende Umstände.

24.3. Ist die Arbeit wetterbedingt (Nässe, Hitze, Bodenbeschaffenheit) nicht möglich, darf DeWarmte sie aussetzen und die Vertragsfrist um die Ausfalltage verlängern.

24.4. Dauert höhere Gewalt länger als zwei Monate, dürfen beide Parteien schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

Artikel 25 – Haftungsbeschränkung

25.1. Die Haftung von DeWarmte ist auf den Betrag begrenzt, den der Auftraggeber (abzüglich etwaiger Subventionen) gezahlt hat, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie ist zudem auf die Versicherungsdeckung begrenzt.

25.2. DeWarmte haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder versäumte Einsparungen.

25.3. Bei Mängeln nach Abnahme muss DeWarmte Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten, sofern deren Kosten im Verhältnis zum Nutzen zumutbar sind.

25.4. Für Schäden an Putz oder Anstrichen sowie solche infolge von Stemmarbeiten wird keine Haftung übernommen.

25.5. Für Maßfehler haftet DeWarmte nicht. Die Endkontrolle obliegt dem Auftraggeber bzw. der beauftragten Bauleitung.

25.6. Schäden infolge mangelhafter Materialien des Auftraggebers trägt dieser selbst, es sei denn, DeWarmte hat ihre Warnpflicht verletzt.

25.7. Für Setzungen des Bodens haftet DeWarmte nicht, sofern diese nicht durch ihre Arbeiten verursacht wurden.

25.8. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Werk, verursacht durch ihn oder von ihm beauftragte Dritte.

25.9. DeWarmte haftet nicht für Verkehrsbehinderungen auf der Baustelle.

25.10. Der Auftraggeber haftet für Verlust oder Diebstahl von Werkzeugen oder Materialien, auch bei Mängeln am Gelände.

25.11. Wird das Gelände als kontaminiert erkannt (z. B. Asbest), trägt der Auftraggeber alle daraus entstehenden Folgen.

25.12. Geringe Abweichungen, z. B. bei Farben von Solarmodulen, sind zulässig und kein Reklamationsgrund.

25.13. DeWarmte haftet nicht für Folgen von Fehlern auf ihrer oder verlinkten Webseiten.

25.14. Für die vollständige und rechtzeitige Übertragung von E-Mails übernimmt DeWarmte keine Gewähr.

25.15. Schäden durch natürliche Materialbewegungen (z. B. Holz) gelten nicht als haftungsbegründend. Eine Behebung zählt als Mehrarbeit.

25.16. Beratungen sind unverbindlich. Die Verantwortung für deren Umsetzung liegt beim Auftraggeber. Keine Rückerstattung bei Nichtumsetzung.

25.17. Alle Ansprüche verjähren, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Kenntnis schriftlich geltend gemacht werden. Spätestens ein Jahr nach Vertragsende verfallen alle Ansprüche.

25.18. Bei fehlerhaft gebohrten Löchern erfolgt Ausbesserung, ohne Gewähr auf ursprüngliche Optik.

Artikel 26 – Freistellung und Richtigkeit der Informationen

26.1. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sämtlicher an DeWarmte übermittelter Daten verantwortlich – auch wenn sie von Dritten stammen. Stellt DeWarmte Fehler in Plänen, Zeichnungen oder Berechnungen des Auftraggebers fest, muss sie darauf hinweisen.

26.2. Der Auftraggeber stellt DeWarmte von allen Haftungsansprüchen frei, die aus der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten resultieren.

26.3. Der Auftraggeber stellt DeWarmte von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Urheberrechten an bereitgestellten Informationen frei.

26.4. Der Auftraggeber ist für alle ggf. erforderlichen (Bau-)Genehmigungen selbst verantwortlich. Er stellt DeWarmte frei für Ansprüche aus deren Fehlen.

26.5. Übermittelt der Auftraggeber elektronische Daten oder Datenträger, garantiert er deren Virenfreiheit.

26.6. Der Auftraggeber stellt DeWarmte zudem frei von allen Schäden, Bußgeldern, Zwangsgeldern oder staatlichen Maßnahmen.

GEBRAUCHSBEDINGUNGEN DER DEWARMTE-APPLIKATION


Artikel 27 – Allgemeines

Die Nutzung der DeWarmte-App unterliegt diesen Bedingungen. Der Auftraggeber muss diese akzeptieren, um die App zu verwenden. Änderungen der Nutzungsbedingungen sind jederzeit möglich. Bei Unklarheiten gelten Sinn und Zweck dieser Bedingungen.

Artikel 28 – Nutzung der App

28.1. DeWarmte stellt die App im Rahmen einer bloßen Dienstverpflichtung zur Verfügung. Der Zugang erfolgt nach Erstellung eines Nutzerkontos.

28.2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Aktualität aller in der App eingegebenen Daten selbst verantwortlich.

28.3. DeWarmte kann Zugang oder Funktionen der App an Bedingungen knüpfen (z. B. Verifikation oder Eignungskriterien).

Artikel 29 – Pflichten bei Nutzung der App

29.1. Der Auftraggeber darf die App nicht für:

  • illegale oder unsittliche Zwecke,

  • das Scrapen von Daten,

  • den Nachbau oder Schaden von DeWarmte

verwenden.

29.2. Bei strafbaren Handlungen darf DeWarmte Daten an Behörden weitergeben und den Zugriff sperren.

29.3. Schäden durch unsachgemäße Nutzung trägt der Auftraggeber selbst.

29.4. Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seines Geräts und seiner Zugangsdaten verantwortlich.

29.5. Ein Account ist Voraussetzung für die App-Nutzung.

29.6. Die Registrierung erfolgt mit E-Mail-Adresse und Passwort.

29.7. Der Auftraggeber muss richtige und vollständige Angaben machen.

29.8. Verdacht auf Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten muss sofort gemeldet werden.

Artikel 30 – Verhalten des Auftraggebers

30.1. Unanständiges, rechtswidriges oder schädigendes Verhalten ist verboten.

30.2. Bei Verstoß darf DeWarmte das Nutzerkonto sperren oder löschen.

30.3. DeWarmte darf bei berechtigtem Anlass Daten und Verhalten prüfen.

Artikel 31 – Zugang

31.1. DeWarmte bietet nur die App-Nutzung an, nicht aber die Erbringung der Dienstleistungen über die App selbst.

31.2. Alle Angaben in der App erfolgen unter Vorbehalt von Tippfehlern.

31.3. Der Auftraggeber muss alle für den Zugang notwendigen Daten bereitstellen.

31.4. DeWarmte haftet nicht für Schäden durch unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers.

Artikel 32 – Verfügbarkeit der App

DeWarmte bemüht sich um ständige Verfügbarkeit der App, übernimmt aber keine Garantie. Bei Gefahr für das ordnungsgemäße Funktionieren kann DeWarmte die App vorübergehend sperren oder einschränken.

Artikel 33 – Notice & Takedown

Bei Rechtsverletzungen oder unrechtmäßigem Verhalten kann DeWarmte den Zugriff auf Inhalte oder Nutzer sofort sperren und entsprechende Daten löschen. Eine Haftung dafür ist ausgeschlossen.

Artikel 34 – Störungen und Reparatur

Bei Funktionsstörungen kann der Auftraggeber über webapp_userfeedback@dewarmte.nl Support erhalten (Fernwartung).

Artikel 35 – Bezahlung der Mitgliedschaft

35.1. Die Nutzung der App oder bestimmter Funktionen kann kostenpflichtig sein. Die Bedingungen hierfür werden vor Vertragsabschluss bereitgestellt.

35.2. Bei Zahlungsverzug darf DeWarmte den Zugang zur App sperren oder kündigen.

Artikel 36 – Haftungsbeschränkung in Bezug auf die App

36.1. Ab Beginn der Nutzung stellt der Auftraggeber DeWarmte von allen Schäden frei – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

36.2. DeWarmte haftet nicht für Schäden durch falsche Informationen in der App oder auf verlinkten Seiten.

36.3. Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag für direkte Schäden begrenzt.

36.4. DeWarmte haftet nicht für technische Fehler, Ausfälle, Datenverlust oder Nichtverfügbarkeit der App.

36.5. DeWarmte garantiert nicht die vollständige oder korrekte Übermittlung von E-Mails.

36.6. DeWarmte haftet nicht, wenn der Auftraggeber seine Zugangsdaten nicht sicher verwahrt oder Informationen nicht erhalten hat.

36.7. Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden schriftlich geltend gemacht werden.

Artikel 37 – Geistige Eigentumsrechte in Bezug auf die App

37.1. Alle Rechte an der App (z. B. Design, Software, Marke) liegen ausschließlich bei DeWarmte.

37.2. Der Auftraggeber erhält nur ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für den persönlichen, privaten Gebrauch.

37.3. Die App-Software bleibt Eigentum von DeWarmte. Der Auftraggeber darf keinerlei Kennzeichnungen (z. B. CE-Kennzeichen) entfernen, verändern oder unleserlich machen.

Artikel 38 – Beschwerden

38.1. Beschwerden über Leistungen oder Produkte müssen spätestens zwei Wochen nach dem Vorfall gemeldet werden – am besten mit dem Betreff „Beschwerde“.

38.2. Die Beschwerde muss gut begründet sein.

38.3. DeWarmte antwortet spätestens innerhalb von 21 Werktagen.

38.4. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung.

Artikel 39 – Anwendbares Recht

39.1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen DeWarmte und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung.

39.2. DeWarmte kann die AGB ändern und wird den Auftraggeber informieren.

39.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn zwingendes Recht sieht anderes vor.